Deportationen von Juden aus dem Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz
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Kleine Gruppen aus Landgemeinden wurden Transporten in Großstädten angeschlossen, so z.B. Mitte April 1942 sechs Juden aus Meddersheim und Sobernheim über Bad Kreuznach einem bisher unbekannten Transport, möglicherweise Frankfurt, Düsseldorf oder Koblenz.
Zahlreiche „Juden“ waren in größere Städte außerhalb des Gebietes des heutigen Landes Rheinland-Pfalz umgezogen, verstärkt aufgrund der „Arisierung“ ihres Besitzes und des Reichspogroms vom 9./10. November 1938, insbesondere nach Frankfurt, Offenbach, Köln, Stuttgart, von wo sie deportiert wurden, sofern ihnen eine Auswanderung nicht mehr gelang.
Juden, die nach Frankreich, Luxemburg, Belgien oder der Niederlande ausgewandert waren, wurden 1942 von dort über Sammellager Drancy bei Paris oder Westerbork/Niederlande nach Auschwitz bzw. Sobibór deportiert, die nach Luxemburg ausgewanderten wurden auch den Transporten ab Trier angeschlossen.
Zur Unterscheidung von „Juden“ und „Nichtjuden“ („Ariern“) nach ihrer Abstammung wurde die Religionszugehörigkeit der Großeltern herangezogen. Aufgrund des Gesetzes zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre vom 15. Sept. 1935 galten alle Personen, deren vier Großeltern dem jüdischen Glauben angehörten, als „Volljuden“ und als „Nichtjuden“ alle, deren Großeltern nicht dem jüdischen Glauben angehörten. Alle anderen galten als Mischlinge 1. oder 2. Grades. Zahlreiche deportierte „Juden“ waren katholisch, evangelisch oder bekenntnislos. Deportiert wurden „Volljuden“. „Mischlinge“ wurden teilweise verschont, wenn sie aus einer „privilegierten Mischehe“ stammten (d.h. Taufe, Konfirmation, Kommunion der Kinder vor dem 15. Sept. 1935). In der Volkszählung vom 17. Mai 1939 waren alle Staatsbürger nach dieser Definitionvon „Abstammung“ erfasst worden und als JJJJ, NNNN, JJNN, JNNN usw. aktenkundig. Tatsächlich erfasste man auf diese Weise die Religionszugehörigkeit der Großeltern, jedoch nicht die (biologische) Abstammung
Tabellenanmerkungen:
1) Daten ab 1941 aus: Alfred Gottwaldt, Diana Schulle: Die „Judendeportationen“ aus dem Deutschen Reich 1941-1945. Wiesbaden 2005.
2) Dokumente des Gedenkens, Bd.7: Dokumentation zur Geschichte der jüdischen Bevölkerung in RLP und im Saarland; und: http://de.wikipedia.org/wiki/Wagner-B%C3%BCrckel-Aktion
3) Klammerzusatz: darunter Anzahl von Patienten und Personal aus der jüdischen Heil- und Pflegeanstalt Sayn der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland, Bendorf-Sayn, vormals Jacoby’sche Anstalt. wurde im Dezember 1940 durch Reichserlass Sammelanstalt für jüdische „heilbare“ Patienten aus dem Deutschen Reich. Zwischen März und November 1942 wurden 506 Patienten und 67 Beschäftigte verschleppt, nur drei Beschäftigte blieben für die medizinische Versorgung noch unverzichtbarer Juden in der Region zurück, „weil dies einem arischen Arzt nicht zumutbar war“.